Für die
ABWRACKUNG
und
STRAHLUNG
eines
GEPARKTES FAHRZEUG
die folgenden Dokumente sind erforderlich:
-
ORIGINAL-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG
(SIEHE ALTE VERSION)
-
Im Falle von
Mangel
(dient
Aussprache
Original des Verlustes, während im Falle einer Verschlechterung ein Bericht über die Verschlechterung erforderlich ist. Wenn das Buch von den Behörden nach einer Beschlagnahme, einer Beschlagnahme oder einer unterlassenen Einsichtnahme eingezogen wurde, sind die folgenden Dokumente erforderlich
Rücknahmebericht
im Original)
-
EIGENTUMSZERTIFIKAT
oder
ORIGINALES ERGÄNZUNGSBLATT
sind die Dokumente, die den Besitz des Fahrzeugs bescheinigen. Einige Fahrzeuge haben das erste Dokument, andere Fahrzeuge das zweite.
- Im Falle von
Mangel
(dient
Aussprache
des Verlustes im Original)
-
IDENTITÄTSDOKUMENT
nicht abgelaufen des Fahrzeughalters (beidseitige Fotokopie)
-
STEUERNUMMER
des Halters des Fahrzeugs (Fotokopie)
- Das Fahrzeug mit den
VORDERE UND HINTERE NUMMERNSCHILDER
anhängen
- im Falle von
Mangel
auch nur ein Nummernschild (Sie brauchen das
Aussprache
des Verlustes im Original mit angegeben, welche Platte fehlt)
- Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs das Fahrzeug nicht selbst zum Demontagehof bringen kann, sondern es von einer anderen Person zum Demontagehof bringen lässt, muss er zusätzlich zu den unter den Punkten 1, 2, 3, 4 und 5 aufgeführten Punkten den nicht abgelaufenen Personalausweis und die Steueridentifikationsnummer der Person, die das Fahrzeug zum Demontagehof bringt, sowie die
VOLLMACHT
im Original, mit dem der Halter den Bevollmächtigten mit der Verschrottung des Fahrzeugs beauftragt.
- Ist das Fahrzeug
NACHWEIS FÜR EINE VERSTORBENE PERSON
zusätzlich zu dem, was in den Punkten 1, 2, 3, 4 und 5 aufgeführt ist, auch die
Sterbeurkunde auf Normalpapier, die
Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung
(auch in unserem Büro erhältlich), das
Identitätsdokument
nicht abgelaufen ist und die
Steuerkennzeichen
des Erben
die sich mit der Demontage des Fahrzeugs befasst.
Für die Bearbeitung der Unterlagen werden folgende Gebühren erhoben:
- 10€ für Kleinkrafträder;
- 30€ für Motorräder;
- 0€ für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger;
- 335€ für Wohnwagen (305€ für die Entsorgung + 30€ für die Bestrahlung).
Ausgenommen sind natürlich die entfernungsabhängigen Transportkosten.
Der Besitzer des verschrotteten Fahrzeugs erhält
Freigegebenes Zertifikat
Das Zertifikat enthält außerdem, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Daten des Fahrzeugs, den Namen des Halters, das Datum der Übergabe und die Zulassung des Abschleppunternehmens.
Klicken Sie hier und füllen Sie das Formular aus, um eine Abholung anzufordern oder ein Angebot zu erhalten