Privat

Für die ABWRACKUNG und STRAHLUNG eines GEPARKTES FAHRZEUG die folgenden Dokumente sind erforderlich:

  • ORIGINAL-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG (SIEHE ALTE VERSION)
    • Im Falle von Mangel (dient Aussprache Original des Verlustes, während im Falle einer Verschlechterung ein Bericht über die Verschlechterung erforderlich ist. Wenn das Buch von den Behörden nach einer Beschlagnahme, einer Beschlagnahme oder einer unterlassenen Einsichtnahme eingezogen wurde, sind die folgenden Dokumente erforderlich Rücknahmebericht im Original)

  • EIGENTUMSZERTIFIKAT oder ORIGINALES ERGÄNZUNGSBLATT sind die Dokumente, die den Besitz des Fahrzeugs bescheinigen. Einige Fahrzeuge haben das erste Dokument, andere Fahrzeuge das zweite.
    • Im Falle von Mangel (dient Aussprache des Verlustes im Original)
  • IDENTITÄTSDOKUMENT nicht abgelaufen des Fahrzeughalters (beidseitige Fotokopie)
  • STEUERNUMMER des Halters des Fahrzeugs (Fotokopie)
  • Das Fahrzeug mit den VORDERE UND HINTERE NUMMERNSCHILDER anhängen
    • im Falle von Mangel auch nur ein Nummernschild (Sie brauchen das Aussprache des Verlustes im Original mit angegeben, welche Platte fehlt)
  • Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs das Fahrzeug nicht selbst zum Demontagehof bringen kann, sondern es von einer anderen Person zum Demontagehof bringen lässt, muss er zusätzlich zu den unter den Punkten 1, 2, 3, 4 und 5 aufgeführten Punkten den nicht abgelaufenen Personalausweis und die Steueridentifikationsnummer der Person, die das Fahrzeug zum Demontagehof bringt, sowie die VOLLMACHT im Original, mit dem der Halter den Bevollmächtigten mit der Verschrottung des Fahrzeugs beauftragt.
  • Ist das Fahrzeug NACHWEIS FÜR EINE VERSTORBENE PERSON zusätzlich zu dem, was in den Punkten 1, 2, 3, 4 und 5 aufgeführt ist, auch die Sterbeurkunde auf Normalpapier, die Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung (auch in unserem Büro erhältlich), das Identitätsdokument nicht abgelaufen ist und die Steuerkennzeichen des Erben die sich mit der Demontage des Fahrzeugs befasst.

  • Für die Bearbeitung der Unterlagen werden folgende Gebühren erhoben:

    • 10€ für Kleinkrafträder;
    • 30€ für Motorräder;
    • 0€ für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger;
    • 335€ für Wohnwagen (305€ für die Entsorgung + 30€ für die Bestrahlung).
    Ausgenommen sind natürlich die entfernungsabhängigen Transportkosten.

    Der Besitzer des verschrotteten Fahrzeugs erhält Freigegebenes Zertifikat Das Zertifikat enthält außerdem, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Daten des Fahrzeugs, den Namen des Halters, das Datum der Übergabe und die Zulassung des Abschleppunternehmens.


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