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Für die ABWRACKUNG und STRAHLUNG eines GEPARKTES FAHRZEUG die folgenden Dokumente sind erforderlich:

  • ORIGINAL-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG (SIEHE ALTE VERSION)
    • Im Falle von Mangel (dient Aussprache Original des Verlustes, während im Falle einer Verschlechterung ein Bericht über die Verschlechterung erforderlich ist. Wenn das Buch von den Behörden nach einer Beschlagnahme, einer Beschlagnahme oder einer unterlassenen Einsichtnahme eingezogen wurde, sind die folgenden Dokumente erforderlich Rücknahmebericht im Original)

  • EIGENTUMSZERTIFIKAT oder ORIGINALES ERGÄNZUNGSBLATT sind die Dokumente, die den Besitz des Fahrzeugs bescheinigen. Einige Fahrzeuge haben das erste Dokument, andere Fahrzeuge das zweite.
    • Im Falle von Mangel (dient Aussprache des Verlustes im Original)
  • Das Fahrzeug mit der VORDERE UND HINTERE NUMMERNSCHILDER anhängen
    • Im Falle von Mangel auch nur ein Nummernschild (Sie benötigen das Aussprache des Verlustes im Original mit angegeben, welche Platte fehlt)
  • Für den Fall, dass das Fahrzeug im Besitz einer LEASING Sie benötigen für den Abriss eine Genehmigung von der Leasinggesellschaft, also sollten Sie sich direkt bei ihr erkundigena.

  • Für die Bearbeitung der Unterlagen werden folgende Gebühren erhoben:

    • 10€ für Kleinkrafträder;
    • 30€ für Motorräder;
    • 0€ für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger;
    • 335€ für Wohnwagen (305€ für die Entsorgung + 30€ für die Bestrahlung).
    Ausgenommen sind natürlich die entfernungsabhängigen Transportkosten.

    Für die ENTLASSUNG eines FAHRZEUG BEREITS VERSTRAHLT die folgenden Dokumente sind erforderlich:

    • FOTOKOPIE RADIATION AN DIE P.R.A.
    • Kopie der DREHZEUGNIS die bei der P.R.A. zum Ausschluss eingereicht werden müssen

    Klicken Sie hier und füllen Sie das Formular aus, um eine Abholung anzufordern oder ein Angebot zu erhalten

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