Fahrzeug-Scorecard

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WIR ENTFERNEN FAHRZEUGE ZUR VERSCHROTTUNG mit autorisierten Mitteln auch durch Telefonische Anfrage und machen Sie daraus den RADIAZIONE al P.R.A.: Durchführung aller Praktiken im Zusammenhang mit Strahlung unter Verwendung eines Computersystems die es dem Eigentümer ermöglicht, sich durch die Übernahme der Entsorgung in kurzer Zeit und auf die gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise von der Verantwortung für den End-of-Life-Prozess zu befreien des Fahrzeugs außerhalb des Fahrzeugs, das nach geltendem Recht als gefährlicher Abfall eingestuft ist.

Nach dem Gesetz DAS FAHRZEUG MUSS KOMPLETT UND NICHT DEMONTAGIERT ANGELIEFERT WERDEN(es kann beschädigt oder verbrannt sein) und in diesem Fall sind die einzigen Kosten, die vom Eigentümer zu tragen sind Abholung und Transport. Wenn das Fahrzeug hingegen unvollständig ist oder zusätzliche Abfälle enthält, wird die Abholung nur gegen eine Gebühr durchgeführt, die vom Zustand des Fahrzeugs abhängt, wie folgt wie vom Gesetz vorgeschrieben.
Wir garantieren eine SELLERATENTZUG der zu verschrottenden Fahrzeuge dank der Verfügbarkeit zahlreicher Fahrzeuge für den Transport von Autos, Motorrädern und Lastkraftwagen, um die Bedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen.

Die Verschrottung von Fahrzeugen wird durch zwei Gesetze geregelt:

  • die D.L. 209/03 dregelt die Verschrottung von Fahrzeugen der Kategorie
    • M1 (Fahrzeuge für die Beförderung von Personen mit maximal 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz: normale Personenkraftwagen und Wohnmobile)
    • N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen).
    • L2 (dreirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h)
  • L.D. 152/06 regelt die Demontage aller anderen Fahrzeuge wie z.B. Anhänger, große Lastwagen, Busse, Mopeds und Motorräder usw.

Um KEINE PORTOKOSTEN FÜR BRIEFMARKEN ZU ZAHLEN des folgenden Jahres muss das Fahrzeug bis zum Ende der Gültigkeit der Vignette bei einem Abschleppdienst abgegeben werden, und zwar die Zahlungsverpflichtung erlischt ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Abschleppunternehmer, der dem Eigentümer die Abwrackbescheinigung aushändigt. Daher ist das Datum auf der Bescheinigung entscheidend: z.B. läuft die Marke im April ab und das Fahrzeug muss bis April an den Abschleppunternehmer übergeben werden.
Es gibt eine Ausnahme: die Residenten in der Lombardei die Vignette für das folgende Jahr nicht bezahlen, wenn sie ihr Fahrzeug zurückgeben zum Schrottplatz die Veröffentlichen Sie es innerhalb des Monats der Zahlung der Vignette (und nicht nach dem Datum des Ablaufs der Gültigkeit): Wenn z.B. die Vignette im April abläuft, müssen Sie die Vignette nicht bezahlen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Monats Mai bei der P.R.A. zugelassen wird. Daher muss das Fahrzeug dem Abschleppunternehmen im Voraus übergeben werden, d.h. nicht am letzten Tag des Monats, in dem die Steuer fällig wird, sondern mindestens 5 Tage vor dem letzten Tag des Monats, damit das Abschleppunternehmen das Abmeldeverfahren mit der Übergabe der Kennzeichen an die P.R.A. durchführen kann.

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